{"id":127,"date":"2020-06-21T15:56:56","date_gmt":"2020-06-21T15:56:56","guid":{"rendered":"http:\/\/friseur-heidemann.de\/?page_id=127"},"modified":"2020-06-21T22:27:50","modified_gmt":"2020-06-21T21:27:50","slug":"hygiene-konzept","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/friseur-heidemann.de\/?page_id=127","title":{"rendered":"Hygiene-Ma\u00dfnahmenkonzept"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-medium-font-size\">SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard f\u00fcr das Friseurhandwerk (Stand: 22. April 2020) <\/p>\n\n\n\n<p><strong>I. Arbeiten in der Pandemie \u2013 Risikoreduzierung im Friseurbetrieb<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Voraussichtlich ab dem 4. Mai 2020 d\u00fcrfen Friseurbetriebe wieder \u00f6ffnen \u2013 \u201eunter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von pers\u00f6nlicher Schutzausr\u00fcstung\u201c, wie es im Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder hei\u00dft. Damit sich Friseursalons auf diese Er\u00f6ffnung vorbereiten k\u00f6nnen, hat die Berufsgenossenschaft f\u00fcr Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) einen Branchenstandard f\u00fcr Friseurbetriebe entwickelt. Er basiert auf dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums f\u00fcr Arbeit und Soziales (BMAS). Dieser Branchenstandard konkretisiert und erg\u00e4nzt die Arbeitsschutzma\u00dfnahmen. Ziel ist es, Infektionsketten zu unterbrechen, um die Bev\u00f6lkerung zu sch\u00fctzen sowie die Gesundheit von Besch\u00e4ftigten zu sichern, die wirtschaftliche Aktivit\u00e4t wiederherzustellen und zugleich einen mittelfristig andauernden Zustand flacher Infektionskurven herzustellen. Die h\u00f6chste Infektiosit\u00e4t besteht einen Tag vor Krankheitsausbruch. Jede zweite infizierte Person entwickelt nach einer Infektion mit SARS-CoV2 \u00fcberhaupt keine Krankheitssymptome, kann aber dennoch die Krankheitserreger \u00fcbertragen. SARS-CoV2 wird haupts\u00e4chlich \u00fcber Tr\u00f6pfchen \u00fcbertragen, wahrscheinlich auch \u00fcber Kontaktfl\u00e4chen. Tr\u00f6pfchen entstehen beim Sprechen, Husten und Niesen. Um diese \u00dcbertragung zu verhindern,sind technische, organisatorische und personenbezogene Schutzma\u00dfnahmen zu beachten.Es gelten zwei Grunds\u00e4tze, die aufgrund des direkten Kontakts und somit erh\u00f6htem Infektionsrisiko zwischen Friseurin oder Friseur und den Kunden und Kundinnen n\u00f6tig sind: <\/p>\n\n\n\n<ul><li>F\u00fcr T\u00e4tigkeiten, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werdenkann, m\u00fcssen Besch\u00e4ftigten Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Kundenund Kundinnen m\u00fcssen ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.<\/li><li>Personen \u2013 Besch\u00e4ftigte und Kundschaft \u2013 mit Symptomen einer Infektion der Atemwege (sofernnicht etwa vom Arzt abgekl\u00e4rte Erk\u00e4ltung) oder Fieber sollen sich generell nicht im Friseursalonaufhalten. Der Betrieb hat ein Verfahren zur Abkl\u00e4rung von Verdachtsf\u00e4llen (etwa bei Fieber;siehe RKI-Empfehlungen) festzulegen, zum Beispiel im Rahmen von Infektions-Notfallpl\u00e4nen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Der Branchenstandard ist f\u00fcr alle Friseurbetriebe verbindlich. Dar\u00fcber hinaus sind l\u00e4nderspezifische Vorgaben ebenso wie weitere erg\u00e4nzende Empfehlungen des RKIs umzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>II. Betriebliches Ma\u00dfnahmenkonzept f\u00fcr zeitlich befristete zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard Friseurhandwerk)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Verantwortung f\u00fcr die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzma\u00dfnahmen tr\u00e4gt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin entsprechend dem Ergebnis der Gef\u00e4hrdungsbeurteilung. Betriebs\u00e4rztliche Beratung und sicherheitstechnische Betreuung durch Fachkr\u00e4fte f\u00fcr Arbeitssicherheit ist n\u00f6tig sowie Abstimmung mit der betrieblichen Interessensvertretung. Die BGW ber\u00e4t die Salons und \u00fcberwacht gleichzeitig nach SGB VII die Umsetzung dieses Branchenstandards. <\/p>\n\n\n\n<p>1. Arbeitsplatzgestaltung \u2013 Organisation der T\u00e4tigkeit im Friseursalon<\/p>\n\n\n\n<p>Um die Distanz von mindestens 1,5 Metern am Friseurarbeitsplatz einhalten zu k\u00f6nnen, muss die Anzahl der Friseurarbeitspl\u00e4tze angepasst werden. Die Distanz von mindestens 1,5 Metern muss um jeden Arbeitsplatz in alle Richtungen eingehalten werden k\u00f6nnen. Dabei ist ein angemessener Bewegungsspielraum zu ber\u00fccksichtigen. Nur der jeweilige Kunde, die jeweilige Kundin und der oder die zust\u00e4ndige Besch\u00e4ftigte d\u00fcrfen sich f\u00fcr die Dauer der Friseurt\u00e4tigkeiten einander n\u00e4hern. Schutzma\u00dfnahmen wie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen und ein Kundenumhang m\u00fcssen konsequent eingehalten werden. Die einzelnen Bewegungsr\u00e4ume sollten durch Markierungen und\/oder Absperrungen verdeutlicht werden. Wartebereiche und Spielecken sind zu schlie\u00dfen. Im Kassenbereich sollte ein Schutzschild zwischen Kundschaft und Kasse aufgestellt werden. Kontaktloses Bezahlen ist zu bevorzugen. Das gleichzeitige Bedienen mehrerer Kunden und Kundinnen von einer besch\u00e4ftigten Person ist nur unter konsequenter Beachtung der Schutzma\u00dfnahmen m\u00f6glich: &#8211; gereinigte\/unbenutzte Arbeitsmaterialien je Kunde oder Kundin verwenden &#8211; Schutzabstand von 1,5 Metern einhalten &#8211; pers\u00f6nliche Hygiene\/H\u00e4ndedesinfektion\/Wechsel von Einmalschutzhandschuhen und Mund-Nasen-Bedeckung beachten <\/p>\n\n\n\n<p>2. Sanit\u00e4r- und Pausenr\u00e4ume <\/p>\n\n\n\n<p>Zur Reinigung der H\u00e4nde sind H\u00e4ndedesinfektionsmittel, hautschonende Fl\u00fcssigseife und Einmalhandt\u00fccher zur Verf\u00fcgung zu stellen. Ausreichende Reinigung und Hygiene sind vorzusehen, eventuell mit angepassten Reinigungsintervallen. Dies gilt vor allem f\u00fcr Sanit\u00e4reinrichtungen und Gemeinschaftsr\u00e4ume. Zur Vermeidung von Infektionen sollten Kontaktpunkte verringert und T\u00fcrklinken und Handl\u00e4ufe regelm\u00e4\u00dfig gereinigt werden. Auch in Pausenr\u00e4umen ist ausreichender Abstand sicherzustellen, zum Beispiel dadurch, dass Tische und St\u00fchle nicht zu dicht stehen und Mitarbeitende in kleinen R\u00e4umlichkeiten nicht gemeinsam Pause machen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. L\u00fcftung <\/p>\n\n\n\n<p>Friseurr\u00e4ume, auch Pausen- und Sanit\u00e4rr\u00e4ume, m\u00fcssen ausreichend bel\u00fcftet werden \u2013 selbst bei ung\u00fcnstiger Witterung. Dies reduziert etwaige Infektionsrisiken, da es m\u00f6glicherweise in der Luft vorhandene erregerhaltige Tr\u00f6pfchen verringert. <\/p>\n\n\n\n<p>4. Hausbesuche oder mobile Friseurleistungen <\/p>\n\n\n\n<p>Die notwendigen Hygiene- und Schutzma\u00dfnahmen bei Hausbesuchen oder mobilen Friseurleistungen f\u00fcr Mitarbeitende und Kundschaft gelten entsprechend der Vorgaben f\u00fcr die Salons. Ob deren Einhaltung im privaten Umfeld des Kunden oder der Kundin m\u00f6glich ist, ist vor dem Hausbesuch zu pr\u00fcfen und sicherzustellen. <\/p>\n\n\n\n<p>5. Besondere Infektionsschutzma\u00dfnahmen f\u00fcr Friseursalons <\/p>\n\n\n\n<p>Kunden oder Kundinnen sollten sich nach Betreten des Salons die H\u00e4nde waschen oder desinfizieren. W\u00e4hrend der Kundenbedienung, bei der der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, m\u00fcssen Besch\u00e4ftigte sowie Kundschaft Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Die Kundin oder der Kunde muss einen Umhang tragen, der alle m\u00f6glichen Kontaktpunkte abdeckt. Saloninhaber oder -inhaberinnen m\u00fcssen Mund-Nasen-Bedeckungen in ausreichender Zahl f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten bereithalten, da sie nach jeder Kundenbedienung und bei Durchfeuchtung gewechselt werden m\u00fcssen. Gleiches gilt f\u00fcr Einmalhandschuhe, die die Besch\u00e4ftigten ebenfalls nach jeder bedienten Person wechseln m\u00fcssen. Bei jedem Kunden, bei jeder Kundin sind die Haare zu waschen. Besch\u00e4ftigte tragen verpflichtend Einmalhandschuhe \u2013 von der Begr\u00fc\u00dfung der Kundschaft bis nach demobligatorischen Haarewaschen. Nach jedem Kundenkontakt sind die H\u00e4nde zu desinfizieren oder zu waschen. Wegen der hohen Hautbelastung durch vermehrtes Tragen von fl\u00fcssigkeitsdichten Schutzhandschuhen und intensivem H\u00e4ndedesinfizieren und -waschen muss verst\u00e4rkt auf Hautschutz und Hautpflege geachtet werden. H\u00e4ndedesinfektion ist dem H\u00e4ndewaschen vorzuziehen, da es hautschonender ist. Das H\u00e4ndedesinfektionsmittel muss mindestens \u201ebegrenzt\u201c viruzid sein. Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernf\u00e4rben, Rasieren und Bartpflege d\u00fcrfen derzeit nicht ausgef\u00fchrt werden. Jegliche Bewirtung hat zu unterbleiben. Auch Zeitschriften d\u00fcrfen nicht zur Verf\u00fcgung gestellt werden.Kundinnen und Kunden d\u00fcrfen sich derzeit die Haare nicht selbst f\u00f6hnen, um Kontakte mit Ger\u00e4ten so gering wie m\u00f6glich zu halten. Nach jeder Kundenbehandlung sind Kontaktfl\u00e4chen wie Friseurstuhl und Ablagen mit einem fettl\u00f6senden Haushaltsreiniger abzuwischen. Abgeschnittene Haare sind sorgf\u00e4ltig zu entfernen, nicht mit dem F\u00f6hn, mit Pinseln oder \u00c4hnlichem. <\/p>\n\n\n\n<p>6. Homeoffice \u2013 T\u00e4tigkeiten au\u00dferhalb des Friseursalons <\/p>\n\n\n\n<p>B\u00fcroarbeiten wie die Terminplanung oder Abrechnungsarbeiten sollten, wenn m\u00f6glich, nicht im Salon, sondern im Homeoffice ausgef\u00fchrt werden. <\/p>\n\n\n\n<p>7. Interne Besprechungen und Schulungen von Mitarbeitenden <\/p>\n\n\n\n<p>Besprechungen oder Mitarbeiterschulungen sollten auf das absolute Minimum reduziert oder verschoben werden. Alternativ sollten soweit wie m\u00f6glich technische L\u00f6sungen wie Telefon- oder Videokonferenzen eingesetzt werden. Sind Pr\u00e4senzveranstaltungen unbedingt notwendig, muss ausreichender Abstand zwischen den Teilnehmenden gegeben sein. <\/p>\n\n\n\n<p>8. Ausreichende Schutzabst\u00e4nde <\/p>\n\n\n\n<p>Der Mindestabstand (1,5 Meter) zwischen Kundinnen und Kunden und Besch\u00e4ftigten muss eingehalten werden \u2013 auch an den Waschbecken und auf den Wegen dorthin. Lediglich der jeweilige Kunde, die jeweilige Kundin und der oder die zust\u00e4ndige Besch\u00e4ftigte d\u00fcrfen sich unter konsequenter Einhaltung der Schutzma\u00dfnahmen (s. o. unter Punkt 1 und 5) f\u00fcr die Dauer der Friseurt\u00e4tigkeiten n\u00e4hern. Wartebereiche sind zu schlie\u00dfen, um Personenansammlungen zu vermeiden. So kann die Anzahl der im Salon Anwesenden gezielt gesteuert werden. <\/p>\n\n\n\n<p>9. Arbeitsmittel\/Werkzeuge <\/p>\n\n\n\n<p>Arbeitsutensilien wie K\u00e4mme, B\u00fcrsten, Wickler und \u00c4hnliches d\u00fcrfen erst am gewaschenen Kopf der Kundschaft verwendet werden. Eine Mehrfachverwendung ohne Zwischenreinigung f\u00fcr mehrere Personen ist auszuschlie\u00dfen. Alle Materialien sind nach jedem Kunden, jeder Kundin mit einem fettl\u00f6senden Haushaltsreiniger zu reinigen. Wie bisher sind Ger\u00e4te am Ende der Schicht und bei sichtbarer Verschmutzung mit Blut sofort zu reinigen und zu desinfizieren. <\/p>\n\n\n\n<p>10. Arbeitszeit- und Pausengestaltung <\/p>\n\n\n\n<p>Die Belegungsdichte von Arbeitsbereichen und gemeinsam genutzten Einrichtungen ist zeitlich zu entzerren \u2013 etwa durch versetzte Arbeits- und Pausenzeiten oder Schichtbetrieb. Bei Schichtpl\u00e4nen ist darauf zu achten, m\u00f6glichst dieselben Personen zu gemeinsamen Schichten einzuteilen. So werden Personenkontakte weiter verringert. Zu Beginn und Ende der Arbeitszeit ist durch geeignete organisatorische Ma\u00dfnahmen zu vermeiden, dass es zu einem engen Zusammentreffen mehrerer Besch\u00e4ftigter kommt \u2013 zum Beispiel bei Zeiterfassung, in Umkleider\u00e4umen, Waschr\u00e4umen und Duschen usw. <\/p>\n\n\n\n<p>11. Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitsbekleidung und PSA<\/p>\n\n\n\n<p>Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass Corona-Viren \u00fcber die Kleidung weitergegeben werden. Deshalb m\u00fcssen Einmalumh\u00e4nge aus Stoff oder Kunststoff f\u00fcr die Kundschaft vorgehalten werden. Sie werden am Ende der Behandlung entsorgt und gewechselt. Die Einmalumh\u00e4nge m\u00fcssen den Kundenk\u00f6rper und m\u00f6gliche Kontaktpunkte mit der Friseurin, dem Friseur vollst\u00e4ndig bedecken. W\u00e4sche muss am Arbeitsende im Salon bleiben, in der Salonwaschmaschine bei mindestens 60\u00b0C mit Vollwaschmittel gewaschen und anschlie\u00dfend vollst\u00e4ndig getrocknet werden. Auch private Oberbekleidung f\u00fcr die Arbeit sollte am Arbeitsende im Salon bleiben und in der Salonwaschmaschine wie oben beschrieben gewaschen und getrocknet werden. <\/p>\n\n\n\n<p>12. Zutritt von Kundschaft und anderen Personen im Friseursalon <\/p>\n\n\n\n<p>Der Zutritt der Kunden und Kundinnen oder anderer dritter Personen, zum Beispiel Handwerks-, Kurier- und Lieferdienste, sollte m\u00f6glichst nur nach vorheriger telefonischer\/digitaler Terminvereinbarung undAbfragen von m\u00f6glichen Covid-19-Symptomen und Kontakt zu Erkrankten stattfinden. Wer ausnahmsweise unangemeldet den Salon betreten m\u00f6chte, muss ebenfalls nach Covid-19-Symptomen und Kontakt zu Erkrankten befragt werden. Wartezeiten im Salon zum Beispiel durch \u201eWalk-in-Termine\u201c m\u00fcssen vermieden werden. Die Anzahl der Kundinnen und Kunden muss sich nach der Gr\u00f6\u00dfe des Salons und den Gegebenheiten vor Ort richten. Sollte aufgrund der \u00f6rtlichen Gegebenheiten der Mindestabstand nicht eingehalten werden k\u00f6nnen, so muss die Anzahl der gleichzeitig bedienten Personen reduziert werden. Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens\/Verlassens des Salons sind mit deren Einverst\u00e4ndnis zu dokumentieren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Kunden k\u00f6nnen nur bedient werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind. Die Kundschaft muss \u00fcber die Ma\u00dfnahmen informiert werden, die aktuell im Salon zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 gelten (Mund-Nasen-Bedeckungen tragen, H\u00e4ndehygiene, Einhalten Husten-Nies-Etikette etc.). <\/p>\n\n\n\n<p>13. Handlungsanweisungen f\u00fcr Verdachtsf\u00e4lleBereits bei der Terminierung ist darauf hinzuweisen, dass Kundinnen und Kunden mit Symptomen einer Atemwegsinfektion nicht bedient werden d\u00fcrfen. Damit sp\u00e4ter m\u00f6gliche Kontaktpersonen identifiziert undinformiert werden k\u00f6nnen, sind aussagef\u00e4hige Kontaktdaten zu erfragen und zu dokumentieren. Besch\u00e4ftigte und Kunden oder Kundinnen mit entsprechenden Krankheitssymptomen, vor allem Fieber, Husten und Atemnot, Geschmacks- und Geruchsst\u00f6rungen, sind aufzufordern, den Salon nicht zu betreten. Bei Besch\u00e4ftigten ist bis zur \u00e4rztlichen Abkl\u00e4rung des Verdachts von Arbeitsunf\u00e4higkeit auszugehen. Die betroffenen Personen sollten sich umgehend zun\u00e4chst telefonisch zur Abkl\u00e4rung an eine Arztpraxis oder das Gesundheitsamt wenden. Der Salon sollte im betrieblichen Pandemieplan Regelungen treffen, um bei best\u00e4tigten Infektionen diejenigen Personen (Besch\u00e4ftigte und falls m\u00f6glich Kundinnen und Kunden) zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht. <\/p>\n\n\n\n<p>14. Psychische Belastungen durch Corona minimieren <\/p>\n\n\n\n<p>Die Corona-Krise bedroht und verunsichert nicht nur Unternehmen, sondern erzeugt auch bei vielen Besch\u00e4ftigten gro\u00dfe \u00c4ngste. Weitere zu ber\u00fccksichtigende Aspekte hinsichtlich psychischer Belastungen sind unter anderem m\u00f6gliche konflikthafte Auseinandersetzungen mit der Kundschaft oder langandauernde hohe Arbeitsintensit\u00e4t nach Wiederer\u00f6ffnung. Diese zus\u00e4tzlichen psychischen Belastungen sollen im Rahmen der Gef\u00e4hrdungsbeurteilung ber\u00fccksichtigt und darauf basierend geeignete Ma\u00dfnahmen ergriffen werden. Die BGW stellt ihren Mitgliedsunternehmen verschiedene Hilfsangebote zur Verf\u00fcgung: www.bgw-online.de\/psyche <\/p>\n\n\n\n<p>15. Mund-Nasen-Schutz und Pers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstung (PSA) <\/p>\n\n\n\n<p>Bei kundennahen und nicht einhaltbaren Schutzabst\u00e4nden m\u00fcssen Friseurin oder Friseur sowie Kundin oder Kunde zumindest eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. F\u00fcr die Besch\u00e4ftigten stellt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Mund-Nasen-Bedeckung. Gesichtsschilder k\u00f6nnen einen zus\u00e4tzlichen Schutz bieten. Die Mund-Nasen-Bedeckungen muss in ausreichender Zahl f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten bereithaltgehalten werden. Die Besch\u00e4ftigten m\u00fcssen sie nach jeder Kundenbedienung und bei Durchfeuchtung wechseln. <\/p>\n\n\n\n<p>16. Unterweisung und aktive Kommunikation<\/p>\n\n\n\n<p>Die Besch\u00e4ftigten sind \u00fcber die Pr\u00e4ventions- und Arbeitsschutzma\u00dfnahmen im Salon und f\u00fcr den Kundenkontakt zu unterweisen. Die besondere Situation von Auszubildenden, Schwangeren und Stillenden, \u00c4lteren und Personen mit chronischen Erkrankungen, die zu einem erh\u00f6hten Risiko f\u00fcr schwere Verl\u00e4ufe einer Covid-19 f\u00fchren k\u00f6nnen, sind dabei besonders zu ber\u00fccksichtigen. Dies sorgt f\u00fcrdie Handlungssicherheit der Besch\u00e4ftigten. Die Salonleitung muss die Schutzma\u00dfnahmen und Verhaltensregeln erkl\u00e4ren und verst\u00e4ndliche Hinweise geben, auch durch Hinweisschilder, Aush\u00e4nge, Bodenmarkierungen usw. Dadurch k\u00f6nnen die Besch\u00e4ftigten sie auch an die Kundschaft weitergeben. Die Salonleitung wirkt darauf hin, dass die Besch\u00e4ftigten und die Kunden und Kundinnen pers\u00f6nliche und organisatorische Hygieneregeln einhalten: Abstandsgebot, Hust- und Niesetikette, H\u00e4ndehygiene, PSA. F\u00fcr Unterweisungen sind auch die Informationen der Bundeszentrale f\u00fcr gesundheitliche Aufkl\u00e4rung sowie der BGW hilfreich (www.bgw-online.de\/corona). <\/p>\n\n\n\n<p>17. Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gef\u00e4hrdeter Personen <\/p>\n\n\n\n<p>Arbeitsmedizinische Vorsorge ist den Besch\u00e4ftigten weiterhin anzubieten und zu erm\u00f6glichen. Besch\u00e4ftigte k\u00f6nnen sich individuell betriebs\u00e4rztlich beraten lassen, auch zu besonderen Gef\u00e4hrdungen aufgrund einer Vorerkrankung oder einer individuellen Disposition. Risikopersonen f\u00fcr einen besonders schweren Verlauf einer Covid-19 sollen auf die Wunschvorsorge hingewiesen werden. \u00c4ngste und psychische Belastungen sollten ebenfalls thematisiert werden k\u00f6nnen. Der Betriebsarzt oder die Betriebs\u00e4rztin kennt den Arbeitsplatz und schl\u00e4gt der Salonleitung geeigneteSchutzma\u00dfnahmen vor, wenn die normalen Arbeitsschutzma\u00dfnahmen nicht ausreichen. Gegebenenfalls kann der Arzt oder die \u00c4rztin der betroffenen Person auch einen T\u00e4tigkeitswechsel empfehlen. Der Betrieb erf\u00e4hrt davon nur, wenn der oder die Betreffende ausdr\u00fccklich einwilligt. Arbeitsmedizinische Vorsorge kann auch telefonisch erfolgen; einige Betriebs\u00e4rzte und Betriebs\u00e4rztinnen bieten eine Hotline f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten an.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Mit freundlicher Genehmigung von BGWInfo<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard f\u00fcr das Friseurhandwerk (Stand: 22. April 2020) I. Arbeiten in der Pandemie \u2013 Risikoreduzierung im Friseurbetrieb Voraussichtlich ab dem 4. 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